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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hotel Krone La Punt-Chamues-ch AG

(nachstehend AGB genannt)

1. Geltungsbereich, Allgemeines

Diese AGB gelten für die Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie Reservierungen im Fine Dining Restaurant La Chavallera und im à la carte Restaurant sowie für alle in diesem Zusammenhang erbrachten Leistungen und Lieferungen, inklusive allfälliger Vorleistungen zu Gunsten des Gastes.

Sämtliche Offerten der Hotel Krone La Punt-Chamues-ch AG basieren auf den vorliegenden AGB. Sie bilden einen integrierenden Bestandteil jedes Vertrages. Änderungen dieser AGB bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien.

Die nachfolgend verwendete männliche Form beinhaltet auch die weibliche und die Queere-Form des jeweiligen Begriffs.

2. Vertragsabschluss

Vertragspartner sind die Hotel Krone La Punt-Chamues-ch AG (nachfolgend «Krone» genannt) und der Besteller/Kunde (nachfolgend «Gast» genannt). Hat ein Dritter für den Gast gehandelt, haftet der Gast der Krone gegenüber zusammen mit dem Dritten als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen, die aus oder im Zusammenhang mit dem Aufenthalt in der Krone entstehen.

Änderungen des Vertragsinhaltes sind erst verbindlich, wenn sie durch die Krone schriftlich bestätigt wurden.

3. Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung

Die Krone verpflichtet sich, die vom Gast gebuchten Hotelzimmer und/oder Tische bereitzuhalten sowie die mit dem Gast vereinbarten Leistungen zu erbringen. Die reservierten Hotelzimmer und der Tisch im Fine Dining oder à la carte Restaurant stehen dem Gast nur zum jeweils vereinbarten Zeitraum zur Verfügung.

Die Überlassung der gebuchten Hotelzimmer oder Tische im Fine Dining bzw. à la carte Restaurant an andere als in der Reservierung angegebenen Gäste bzw. die Erbringung von Dienstleistungen an andere als in der Reservierung angegebenen Dienstleistungsempfänger bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Krone, die auch ohne Grundangabe verweigert werden kann, ohne dass hierdurch der Gast von seinen Zahlungspflichten gegenüber der Krone entbunden wird.

Der Gast ist verpflichtet, das für die Überlassung der gebuchten Räumlichkeiten und/oder Tischreservierung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltende bzw. vereinbarte Entgelt an die Krone zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen der Krone an Dritte.

Alle Zimmer sind Nichtraucher-Zimmer. Die Krone behält sich vor, falls doch geraucht werden sollte, allfällige Reinigungskosten dem Gast in Rechnung zu stellen.

Sämtliche Preise sind in Schweizer Franken (CHF) angegeben. Die Rechnungstellung erfolgt ausschliesslich in CHF. Sämtliche Offerten und Bestätigungen werden mit dem Vermerk «Preisänderungen vorbehalten» versehen. Bei allfälligen Preisanpassung zu Ungunsten des Gastes steht dem Gast eines Rücktritts vom bereits geschlossenen Vertrag zu. Damit wird dem weltweit anspruchsvollen wirtschaftlichen und politischen Umfeld entsprochen und falls nötig entsprechende Anpassungen der Preise jederzeit ermöglicht. Im Falle von unvorhergesehenen Preisanpassungen werden alle Zimmer- und Restaurantreservationen entsprechend informiert.

Die Krone ist berechtigt, jederzeit eine Anzahlung von bis zu 100% der vereinbarten Leistungsentschädigung (inkl. MwSt.) zu verlangen. Diese Anzahlung kann mittels Kontoüberweisung oder Kreditkartenzahlung erfolgen. Der geleistete Vorauszahlungsbetrag wird der Rechnung vollumfänglich – jedoch zinslos – gutgeschrieben. Die Anzahlung wird spätestens und ohne Mahnung mit der letzten schriftlichen Reservierungsbestätigung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Allfällige Überweisungskosten sind vom Kunden zu übernehmen.

Folgende Zahlungsmöglichkeiten werden angeboten: Bargeld, Maestro- und Post Card sowie die Kreditkarten American Express, MasterCard, VISA und Diners Club.

4. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

4.1. An- und Abreise

Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung eines bestimmten Zimmers oder Tisches, vorbehalten einer anderweitigen, vorhergehenden und schriftlichen Vereinbarung. Am Anreisetag steht das Zimmer frühestens ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung. An dem vereinbarten Abreisetag sind die Hotelzimmer spätestens um 11.30 Uhr geräumt zur freien Verfügung zu stellen. Bei vorzeitiger Anreise oder verspäteter Abreise können in Absprache und mit dem Einverständnis der Krone die Hotelzimmer auch früher bezogen oder später verlassen werden. Wird das Zimmer durch den Gast ohne vorgängige Absprache länger beansprucht, ist die Krone berechtigt, bis 16.00 Uhr 50% des Zimmerpreises und ab 16.00 Uhr 100% des Zimmerpreises in Rechnung zu stellen.

Sollte die Bereitstellung der im Voraus gebuchten Hotelzimmer durch unerwartete Umstände unmöglich werden, ist die Krone verpflichtet, die Unterbringung in einem Hotel ähnlicher Kategorie und vergleichbarer Qualität zu organisieren. Die Krone übernimmt sämtliche mit der Umorganisation verbundenen Kosten wie Transport von der Krone zum alternativen Hotel. Die Krone übernimmt ausser den voran genannten Kosten keine weiteren Kosten, trägt jedoch die Preisdifferenz zwischen der gebuchten Zimmerrate gegenüber derjenigen der alternativen Unterkunft. Der Gast hat daher die Zimmerrate gemäss Vereinbarung gegenüber der Krone zu begleichen. Ist die Zimmerrate der alternativen Unterkunft tiefer als diejenige für das bei der Krone gebuchte Zimmer, bezahlt der Gast die günstigere Zimmerrate der alternativen Unterkunft.

4.2. Kinder

Ein Babybett oder ein anderes Bett für Kinder bis 6 Jahre im Zimmer der Eltern, inkl. Frühstück, ist kostenlos. Für Kinder zwischen 6 bis 12 Jahren kann ein Zusatzbett in das Hotelzimmer der Eltern für einen Preis von CHF 50.00 pro Nacht, inkl. Frühstück, gestellt werden. Für Kinder ab 12 Jahren wird für das Zusatzbett im Zimmer der Eltern CHF 80.00, inkl. Frühstück, verrechnet. Für alle Kinder aller Altersgruppen im eigenen Zimmer gelten die vollen aktuellen Zimmerpreise. Erwachsene ab 18 Jahren im Zusatzbett werden mit CHF 120.00 pro Nacht, inkl. Frühstück, verrechnet.

4.3. Haustiere

Wohlerzogene Hunde beherbergt die Krone auf Anfrage zu einem Preis von CHF 25.00 pro Tag, Futter exklusive. Der Zutritt ins à la carte Restaurant ist Hunden erlaubt, im Fine Dining Restaurant La Chavallera haben Hunde keinen Zutritt. Die Krone behält sich vor, dem Hundehalter etwaige zusätzliche Reinigungskosten sowie Reparaturkosten für entstandene Schäden in Rechnung zu stellen.

5. Rücktritt des Gastes (Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistung der Krone (No Show)

5.1. Beherbergung

Im Falle einer Stornierung räumt die Krone dem Beherbergungsgast folgendes vertragliches Rücktrittsrecht ein:

Bei einer Annullierung vor der geplanten Anreise wird für die gebuchten Hotelzimmer eine Stornierungsgebühr wie folgt in Rechnung gestellt:

  • Bis 7 Tage vorher kostenlos
  • Ab 6 – 3 Tage vorher 50%
  • Ab 2 Tage vorher 100%

des vereinbarten Hotelzimmerpreises für den gesamten Aufenthalt, sofern das Hotelzimmer bis zum Reservierungsdatum nicht weiterverkauft werden kann.

Bei No Show oder vorzeitiger Abreise werden der volle Hotelzimmerpreis sowie CHF 150.00 pro Person inkl. gesetzlicher MwSt. für den reservierten Tisch im Fine Dining oder im à la carte Restaurant verrechnet.

Bei jeder schriftlichen Bestätigung einer Zimmerreservation wird auf die AGB, welche auf der Website publiziert sind, verwiesen.

5.2. Restauration

Für den Restaurantgast räumt die Krone folgendes Rücktrittsrecht ein:

Die Stornierung des Tisches im Fine Dining Restaurant ist bis 24 Stunden vor dem Reservierungsdatum kostenfrei. Danach wird pro Gast eine Stornierungsgebühr von CHF 200.00 (inkl. MwSt.) verrechnet, sollte der Tisch nicht bis vor dem Reservierungsdatum weiterverkauft werden können.

Die Stornierung des Tisches im à la carte Restaurant unterliegt folgenden Stornobedingungen:

  • Bis 4 Personen am Mittag: bis am Vorabend um 18h kostenlos, später CHF 80.00 pro Person
  • Bis 4 Personen am Abend: bis 2h vor der reservierten Zeit kostenlos, später CHF 80.00 pro Person
  • Bis 6 Personen am Mittag und Abend: bis 24h vor der reservierten Zeit kostenlos, danach CHF 80.00 pro Person

Für die Stornierung von Reservierungen, welche am gleichen Tag wie der Besuch im Restaurant gemacht werden, gibt es keine Stornogebühr.

Gäste, welche ihre Tischreservierung in der Folge von Verspätung ausserhalb der angebotenen Servicezeiten antreten wollen, werden als No Show betrachtet.

Für eine Gruppenreservierung (mehr als 6 Personen) ist eine Stornierung in beiden Restaurants bis 14 Tage vor dem Termin kostenfrei. Danach wird pro Gast eine Stornierungsgebühr von CHF 200.00 im La Chavallera (inkl. MwSt.) bzw. CHF 80.00 in der Stüva (inkl. MwSt.) verrechnet, sollte der Tisch / die Tische bis zum Reservierungsdatum nicht weiterverkauft werden können.

6. Höhere Gewalt und Rücktritt der Krone

Wird eine vereinbarte oder gemäss Punkt 3 verlangte Vorauszahlung oder anderweitige Zahlungssicherstellung auch nach Verstreichen einer von der Krone gesetzten, angemessen kurzen Nachfrist nicht geleistet, so ist die Krone zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ferner ist die Krone berechtigt, dann vom Vertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten, wenn die Aufnahme, die Weiterführung oder die vollständige Erfüllung des Vertragsverhältnisses der Krone nicht oder nicht mehr zumutbar ist, u.a. aber immer dann, wenn

  • höhere Gewalt (insbesondere auch Epidemien, Pandemien, behördliche Anordnungen) und andere von der Krone nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unzumutbar erscheinen lassen,
  • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen (z.B. in der Person des Gastes oder des Zweckes) gebucht werden,
  • die Krone begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der anderen Gäste und/oder der Krone gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Krone zuzurechnen ist.

In den genannten Fällen ist die Krone zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt und es entsteht keinerlei Anspruch des Gastes auf Schadenersatz. Allfällig vom Gast geleisteten Anzahlungen bzw. Zahlungssicherstellungen fallen bzw. stehen der Krone nach Massgabe der unter Punkte 3 und 5 festgelegten Bestimmungen zu.

Die Krone behält sich vor, Zimmer- und / oder Restaurantgäste bei unangemessenem oder respektlosem Verhalten aus dem Haus oder dem Lokal zu verweisen.

7. Haftung der Krone

Die Krone haftet dem Gast grundsätzlich nur für Letzterem willentlich oder grobfahrlässig zugefügtem Schaden, der als direkte Folge einer Nicht- oder erheblichen Schlechterfüllung der von der Krone übernommenen Vertragspflichten eingetreten ist. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Krone auftreten, wird die Krone bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Beherbergungsgastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Den Gast trifft die Obliegenheit, alles ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden so gering wie möglich zu halten sowie alle Störungen bzw. Schäden der Krone unverzüglich mitzuteilen.

Die Krone haftet bei Verlust oder Beschädigung eingebrachter Gegenstände ebenso nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Soweit die Krone für Dritte gesetzlich einzustehen hat, haftet sie ebenso nur, wenn ein grobes Verschulden der Drittperson vorliegt, ausgeschlossen ist die Haftung der Krone, falls der Dritte den Schaden vorsätzlich verursacht hat. Die Haftung der Krone wird ausdrücklich insbesondere auch für Dritt- und Reflexschaden betragsmässig auf die Leistungen der Hotel Krone La Punt-Chamues-ch AG begrenzt. Eine darüberhinausgehende Haftung wird ausdrücklich wegbedungen.

Eine Haftung für Wertsachen und Bargeld besteht nur dann, wenn sie an der Rezeption gegen Quittung abgegeben werden. Die Krone haftet nicht für Schäden, die in Folge höherer Gewalt entstehen. Allfällige Haftungsansprüche verwirken ersatzlos, wenn der Gast nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung die Krone informiert. Für abgestellte oder rangierte Kraftfahrzeuge der Gäste und deren Inhalten auf dem Krone Grundstück haftet die Krone nicht, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens Krone vorliegt.

Nachrichten, Post und Warensendungen für den Beherbergungsgast werden mit Sorgfalt behandelt. Die Krone übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, die nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen, wie auch Dritt- oder Reflexschaden, sind ausgeschlossen.

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Krone
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Via Cumünela 2
7522 La Punt Chamues-ch
T +41 81 854 12 69
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Betriebszeiten

Winter | 20.12.2023 bis 01.04.2024
Sommer | 14.06.2024 bis 20.10.2024
Winter | 13.12.2024 bis 30.03.2025

Restaurant

La Chavallera
Mi – So | 18:00 – 21:00 Uhr

Stüva / à la Carte
Di - So | 12:00 – 14:00 | 18:00 – 21:00 Uhr

POP-UP Fö e Flamma dal Barun
Fr - Mo | 09:00 - 21:00 Uhr